EU-Öko-Verordnung

Die EG-Öko-Verordnung definiert die Standards des ökologischen Landbaus in der Europäischen Union. Sie enthält Vorgaben für Anbau und Verarbeitung, regelt die Kennzeichnung von Bioprodukten und die Kontrolle der Betriebe. Zugelassene Kontrollstellen prüfen die Einhaltung der Bestimmungen. Damit soll der Missbrauch der Bezeichnung „Öko“ unterbunden und ein europaweit einheitlicher Qualitätsstandard gesichert werden. Die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung ist verpflichtend.